Tagesordnung

Satzungsänderungen
Vorab ein paar Worte der Erklärung:
Da wir ein eingetragener, gemeinnütziger Verein sind, ist es sinnvoll, geplante Satzungsänderungen vor der Beschlussfassung durch das jeweils zuständige Amtsgericht und Finanzamt prüfen zu lassen. Das Amtsgericht bestätigt, dass die Satzung mit dem Vereinsrecht konform geht und das Finanzamt prüft hinsichtlich der bestehenden Gemeinnützigkeit.
Nachdem wir die geplanten Änderungen zur Prüfung eingereicht haben, wurden von beiden Institutionen zusätzliche Änderungen als erforderlich angesehen. Diese stehen allerdings nicht zur Beschlussfassung an, sind aber der Vollständigkeit halber, an den entsprechenden Stellen der Satzung eingefügt und entsprechend gekennzeichnet. Änderungen, die durch das Amtsgericht veranlasst wurden sind in gelb, die des Finanzamtes in türkis gekennzeichnet. Fragen die sich aus diesen Änderungen ergeben, werden in der JHV gerne beantwortet.
Unsere Änderungen, die zur Abstimmung stehen und die wir in der JHV beschließen möchten, sind grün hinterlegt.